Rufen Sie uns an:07224 / 6494571

Energieausweis

Seit der Energieeinsparverordnung 2007 muss für bestehende Häuser die verkauft, vermietet oder verpachtet werden ein Energieausweis vorliegen.

 

Für Neubauten gilt diese Regelung schon seit 2001. Dieser Ausweis gibt Auskunft darüber wie viel Energie ein Haus benötigt oder verbraucht. Man unterscheidet hier nach dem „Bedarfsausweis“ (errechnet) und dem „Verbrauchsausweis“(gemessen).

Der ausgestellte Energieausweis hat eine Gültigkeit von 10 Jahren, sofern keine Änderungen vorgenommen werden. Bei öffentlichen Gebäude mit mehr als 1000 m² Nettogrundfläche besteht eine Aushangpflicht für den Energieausweis.
 

Was ist ein Energieausweis?

Der Energieausweis stuft ein Gebäude nach seinem Energiebedarf oder seinem Energieverbrauch ein, macht also die energetische Qualität eines Gebäudes transparent. Mit der Erhebung der erforderlichen Daten der Gebäudehülle und der Heizungsanlage können diese mit entsprechenden Referenzgebäuden verglichen werden. Daraus können Empfehlungen für bauliche Veränderungen bzw. Modernisierungen, die die Energiebilanz verbessern können, ausgesprochen werden. Diese Empfehlungen sind notwendiger Bestandteil des Energieausweises. Mit der Unterschrift des Ausstellers versehen, ist der Energieausweis ein offizielles Dokument, das Käufer und Verkäufer, Mieter und Vermieter von Wohnungen und Häusern gleichermaßen interessieren wird:

Günstige Energiekosten und eine effiziente Wärmeversorgung lassen sich damit belegen und als Kauf- und Verkaufsargument nutzen. Eine rechtliche Verpflichtung, solche Maßnahmen umzusetzen, besteht nicht. Aber es rechnet sich langfristig, in energiesparende Maßnahmen und erneuerbare Energien zu investieren.

 

Welche Varianten des Energieausweises gibt es?

 

Verbrauchsorientierter Energieausweis

Hier wird der mittlere Öl-, Gas-, oder Stromverbrauch der letzten drei Jahre zu Grunde gelegt und auf die Nutzfläche des gesamten Gebäudes bezogen: bei großen Wohneinheiten ergibt dies einen hinreichend genauen Wert.

Aber: je kleiner das Gebäude ist, desto stärker wird der Kennwert vom individuellen Nutzerverhalten beeinflusst.
Dieser Typ des Energieausweises lässt sich einfach und günstig erstellen, denn die notwendigen Daten können Sie auch selbst beisteuern.

 

Bedarfsorientierter Energieausweis

Da der Energieverbrauch in kleineren Wohneinheiten sehr stark vom Verhalten der Nutzer bestimmt ist, muss hier der Energiebedarf auf der Grundlage normierter Bedingungen ermittelt werden, wenn man trotzdem zu aussagekräftigen Kennzahlen kommen will.
Für kleine Häuser (bis 4 Wohneinheiten), die vor dem 01.11.1977 errichtet und nicht nachgerüstet wurden, ist der bedarfsorientierte Energieausweis deshalb der einzig Zugelassene.


Kontaktieren Sie uns

Share by: